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Bad Neuenahr


18.02.2024 - Heute war ich mal wieder in Bad Neuenahr. Hier sieht man am linken Ufer der Ahr das Kurhaus, welches bei der Flut im Juli 2021 schwer beschädigt wurde. Früher war das Kurhaus der Sitz der Spielbank Bad-Neuenahr. Diese wird jedoch nicht mehr in das Kurhaus zurückkehren und hat inzwischen an ihrem neuen Sitze am Bahnhof von Bad Neuenahr wiedereröffnet.
Der Uferbereich der Ahr sieht hier so aus, als ob sich seit der Flut noch nicht viel im Hinblick auf die Wiederherstellung der Ahr getan hat. Dazu muss man allerdings wissen, dass der Fluss schon alleine aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht einfach in seiner Form vor der Flut wiederhergestellt werden kann. Vielmehr ist eine umfassende Planung des zukünftigen Flussverlaufes und der begleitenden Bauwerke nötig. Der Kreis Ahrweiler hat zwischenzeitlich ein Gewässerwiederherstellungskonzept erstellt, dass März/April 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Umfangreiche Unterlagen zu dem Gewässerwiederherstellungskonzept für die verschiedenen Gemeinden im Gebiet des Landkreises Ahrweiler sind hier zu finden:
https://kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/hochwasservorsorge/unterlagen-gewaesserwiederherstellungskonzept/.
Schaut man z.B. in die Präsentation zur Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, so kriegt man ein Gefühl dafür, wieviele Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ahr ergriffen und aufeinander abgestimmt werden müssen. Geht nicht trotzdem alles viel zu langsam? Ich kann es nicht beurteilen. Wenn man an einer Stelle noch keine Baumaßnahmen sieht, bedeutet dies aber nicht, dass im Hintergrund nicht schon umfangreiche Planungsmaßnahmen stattgefunden haben. Vermutlich steht aber häufig auch die gründliche deutsche Bürokratie mit ihren komplexen Zuständigkeiten, Entscheidungs- und Genehmigungsverfahren einem schnelleren Fortschritt im Weg.
Immerhin wurden im Juli 2023 Änderungen am Bundesbaugesetz beschlossen, mit denen Sonderregelungen für Katastrophengebiete geschaffen wurden. Dies ermöglicht es den Bundesländern, in Katastorphengebieten Abweichungen von den sonst geltenden Regelungen zuzulassen, um z.B. Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen oder bestimmte Maßnahmen überhaupt erst möglich zu machen. Für die Flutgebiete an der Ahr kommt dies reichlich spät, hat es bis zu dieser Gesetzesänderung nach der Flutkatastrophe im Ahrtal doch ziemlich genau zwei Jahre gedauert. Hier ein Link zu einem Interview über die Änderungen des Bundesbaugesetzes:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/sandra-weeser-bauausschuss-ahrtal-baugesetz-100.html
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Der Uferbereich der Ahr sieht hier so aus, als ob sich seit der Flut noch nicht viel im Hinblick auf die Wiederherstellung der Ahr getan hat. Dazu muss man allerdings wissen, dass der Fluss schon alleine aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht einfach in seiner Form vor der Flut wiederhergestellt werden kann. Vielmehr ist eine umfassende Planung des zukünftigen Flussverlaufes und der begleitenden Bauwerke nötig. Der Kreis Ahrweiler hat zwischenzeitlich ein Gewässerwiederherstellungskonzept erstellt, dass März/April 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Umfangreiche Unterlagen zu dem Gewässerwiederherstellungskonzept für die verschiedenen Gemeinden im Gebiet des Landkreises Ahrweiler sind hier zu finden:
https://kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/hochwasservorsorge/unterlagen-gewaesserwiederherstellungskonzept/.
Schaut man z.B. in die Präsentation zur Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, so kriegt man ein Gefühl dafür, wieviele Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ahr ergriffen und aufeinander abgestimmt werden müssen. Geht nicht trotzdem alles viel zu langsam? Ich kann es nicht beurteilen. Wenn man an einer Stelle noch keine Baumaßnahmen sieht, bedeutet dies aber nicht, dass im Hintergrund nicht schon umfangreiche Planungsmaßnahmen stattgefunden haben. Vermutlich steht aber häufig auch die gründliche deutsche Bürokratie mit ihren komplexen Zuständigkeiten, Entscheidungs- und Genehmigungsverfahren einem schnelleren Fortschritt im Weg.
Immerhin wurden im Juli 2023 Änderungen am Bundesbaugesetz beschlossen, mit denen Sonderregelungen für Katastrophengebiete geschaffen wurden. Dies ermöglicht es den Bundesländern, in Katastorphengebieten Abweichungen von den sonst geltenden Regelungen zuzulassen, um z.B. Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen oder bestimmte Maßnahmen überhaupt erst möglich zu machen. Für die Flutgebiete an der Ahr kommt dies reichlich spät, hat es bis zu dieser Gesetzesänderung nach der Flutkatastrophe im Ahrtal doch ziemlich genau zwei Jahre gedauert. Hier ein Link zu einem Interview über die Änderungen des Bundesbaugesetzes:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/sandra-weeser-bauausschuss-ahrtal-baugesetz-100.html
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