
Beamtendeutsch
13 Jan 2016
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Unweiche
Der Begriff "Unweiche" ist ein offizieller Begriff, der auch im Vorschriftenwerk der DB AG erscheint (z.B. Ril 819.1711 Nr. 1 Abs 7). Es handelt sich dabei um eine Weiche, die zwar als Sachanlage und auch physisch in der Örtlichkeit noch (zumindest teilweise) vorhanden ist, deren Außenanlagen aber sicherungstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden und die auch keiner Weichenprüfung mehr unterzogen werden muß. Meist sind Unweichen daran zu erkennen, dass bereits wesentliche Teile der Weichenfahrbahn ausgebaut oder unterbrochen sind, die Weiche also nicht mehr vollständig ist und ihre Funktionalität nicht mehr besteht. Erst mit dem vollständigen Rückbau der Weiche oder mit einem Ausbau und Lückenschluss in einem der im Fahrweg liegenden Gleise verschwindet die Weiche dann gänzlich als solche.
Quelle: www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?3,5531804,5531848
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