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Flutfolgen - immer noch


Reste der von der Flut weggerissenen Brücke bei Heppingen. Sie wird inzwischen durch eine ein paar Meter weiter stromaufwärts liegende Behelfsbrücke ersetzt. Der Fuß- und Fahrradweg Richtung Lohrsdorf, auf der anderen Seite des Flusses gelegen, ist nach wie vor nicht nutzbar.
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Nouchetdu38, Stefani Wehner, ©UdoSm, Kawasirius and 14 other people have particularly liked this photo
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Die Planungs- und Bauzeit für alle Brücken soll laut dem Artikel etwa sechs Jahre betragen. Der Artikel enthält auch eine konkrete Prioritätenliste, in welcher Reihenfolge die Brücken wiederaufgebaut werden sollen. Größter Knackpunkt ist wohl die Frage, wie die Ahr zukünftig Verläufen und wie breit das Flussbett sein soll. Die Ersetzung der Behelfsbrücken durch dauerhafte Neubauten kann erst dann begonnen werden, wenn diese Frage geklärt ist. Im Hinblick auf den zukünftigen Hochwasserschutz wird man das Flussbett der Ahr vermutlich nicht einfach wieder so herstellen wie es früher war. Deshalb kann man bei den Brücken im Hinblick auf den endgültigen Wiederaufbau aber auch nicht einfach drauflosbauen. Ob es tatsächlich so lange dauern muss, wie es sich jetzt abzeichnet, ist eine andere Frage.
Marco F. Delminho club has replied to Guido Werner clubGuido Werner club has replied to Marco F. Delminho clubEin Problem der Kommunen in den von der Flut betroffenen Gebieten besteht darin, dass man Gebäude und Einrichtungen, die bei der Flut zerstört worden sind, nicht so einfach an einer anderen, z.B. höher gelegenen, Stelle wiederaufbauen kann, insbesondere wenn die vorgesehene Fläche für den Neubau bisher kein Baugebiet war. Dann müssen bisher umfangreiche Genehmigungsverfahren vollumfänglich durchlaufen werden und zahlreiche Auflagen z.B. aus Umweltgesetzen beachtet werden. So kann sich der Wiederaufbau im Einzelfall durch langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren über zig Jahre hinziehen oder ggf. auch ganz scheitern. Für die Bewohner der betroffenen Orten ist dies eigentlich unzumutbar.
Immerhin plant der Bund jetzt eine Änderung des Bundesbaugesetzes, die es den Ländern ermöglichen soll, in Katastrophengebieten bestimmte Vorschriften des Bundesbaugesetzes nicht anzuwenden, und dadurch den Wiederaufbau erheblich zu beschleunigen. Mit der Änderung des Bundesbaugesetzes alleine ist es allerdings nicht getan. Die geplante Änderung räumt den Ländern lediglich Möglichkeiten ein, die diese dann aber noch konkret umsetzen müssen. Es wird dann von den Landesregierungen in NRW und RLP abhängen, ob sie die neuen Möglichkeiten im gebotenen Umfang nutzen werden. Für die Betroffenen der Flut an der Ahr kommt dies alles natürlich sehr spät. Für zukünftige Katastrophen sind dann aber hoffentlich von vorneherein bessere gesetzliche Grundlagen dar.
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